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AGB

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I. Allgemeines

• Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mir, Videografin von „JulisFilme“, Julia Avramenko, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn die Kundin/ der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen der Kundin/ des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen der Kundin/ des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, sie werden mit der Videografin besprochen und diese von ihr schriftlich anerkannt.

• “Aufnahmen” im Sinne dieser AGB sind alle von der Videografin hergestellten Produktionen (Filme/Videos) bewegter Bilder mittels Foto-, Kamera- und Tontechnik, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Videokamera, Drohne, Daten auf CD oder sonstigen Datenträgern, usw.).

 

II. Urheberrecht

• Das Urheberrecht der Aufnahmen liegt immer bei der Videografin.

• Die von der Videografin hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch der Auftragsgeberin/ des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.

• Überträgt die Videografin Nutzungsrechte an ihren Werken ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

• Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Videografin.

• Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber hat kein Recht, die Aufnahmen zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.

• Bei der Verwendung der Aufnahmen in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist die Videografin als Urheberin der Aufnahmen zu nennen. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Videografin zum Schadensersatz.

• Die Roh-Daten verbleiben bei der Videografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (einzelne unbearbeitete Aufnahmen) an die Auftraggeberin/ den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht. Die Videografin entscheidet bei solchen Anfragen, ob sie diese herausgibt (wenn z.B. auf Hochzeitsfilmen z.B. Interviews gefilmt werden, die in der kompletten Ausführung für den gesamten Hochzeitsfilm z. B. zu lang wären).


 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

• Für die Herstellung der Aufnahmen wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, von Arbeitgeberin/ vom Auftraggeber zu tragen.

• Kostenvoranschläge sind unverbindlich

• Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Videografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Videografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars zu leisten.

• Die Zahlung erfolgt auf Rechnung.

• Bei Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% fällig. Erst bei Erhalt der Anzahlung gilt ein Termin als verbindlich vereinbart. Sagt die Auftraggeberin/ der Auftraggeber einen Termin nach geleisteter Anzahlung ab, erstattet die Videografin die Anzahlung, wenn sie stattdessen einen anderen Auftrag wahrnehmen kann.

• Der Rechnungsbetrag ist sofort und ohne Abzug fällig. Die Auftraggeberin/ Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn sie/er fällige Rechnungen nicht spätestens dreißig Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Videografin bleibt es vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

• Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises bleiben die erstellten Aufnahmen Eigentum und in den Händen der Videografin.

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IV. Haftung

• Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Videografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays oder Daten haftet die Videografin nur bei Vorsatz.

• Die Videografin verwahrt die Daten sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Daten nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

• Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Aufnahmen und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr der Auftraggeberin/ des Auftraggebers.

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V. Nebenpflichten

• Die Videografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Aufnahmen an die Auftraggeberin/ den Auftraggeber zu senden.

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VI. Stornierungspauschale

1. Storniert die Auftraggeberin/ der Auftraggeber die Videografiebuchung, steht der Videografin ein Ausfallhonorar zu. Dieses ist wie folgt gestaffelt:

– Stornierung ab dem 15. Tag nach Vertragsschluss und bis zu 1 Jahr vor Buchungstermin: 20 % des vereinbarten Honorars;

– Stornierung 5 Monate vor Buchungstermin: 50 % des vereinbarten Honorars

– Stornierung bis zur 3 Monaten vor Buchungstermin: 75 % des vereinbarten Honorars;

– Stornierung weniger als 3 Tage vor Buchungstermin: 100 % des vereinbarten Honorars, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.


 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten der Auftraggeberin/ des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Videografin verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

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VIII. Videobearbeitung

• Die nachträgliche Bearbeitung von Aufnahmen der Videografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia und nachträgliche Farbbearbeitung ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.

• Die Auftraggeberin/ der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Aufnahmen der Videografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Videografin als Urheberin der Aufnahmen klar und eindeutig identifizierbar ist.

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IX. Lieferzeiten und Reklamation

• Die Videografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 8 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Videografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

• Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden.

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X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Schwerin.

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XI. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

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